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Verpackungsgesetz 2019: So berechnen Sie Ihre Verpackungsmengen für das duale System und die Zentrale Stelle Verpackungsregister

24.01.2019 15:03

Kartonagen, Füll- und Polstermaterial: Für die Lizenzierung Ihrer Verpackungsmengen und die Meldung bei der Zentralen Stelle (ZSVR) benötigen Sie nach dem Verpackungsgesetz (alle relevanten Basisinfos zum Thema finden Sie in unserem Einstiegsartikel zum VerpackG) stets deren Gesamtgewicht, und zwar in Kilogramm. Doch wie berechnen Sie diesen Wert eigentlich?
Mit unserem Lösungspartner „Lizenzero“ für das Thema Verpackungslizenzierung haben wir Ihnen zwei Fallbeispiele zusammengestellt:

1.    Fall: Die Verpackungsgewichte liegen Ihnen bereits vor


Bei fl:pack können Sie durch die Produktangaben bestellter Ware in Ihrem Kundenkonto direkt nachvollziehen, wieviel Gewicht Ihre Verpackungen auf die Waage bringen. Das macht es Ihnen leicht und die Beteiligung sowie die Mengenangabe bei der Zentralen Stelle sind rasch erledigt! 
Diese Gewichtsangaben können Sie anschließend einfach in den Lizenzero-Kalkulator eingeben und bekommen dann Ihr individuelles Lizenzierungsentgelt ausgegeben. Im Anschluss können Sie Ihre Verpackungen in wenigen Klicks lizenzieren.

2.    Fall: Ihnen sind die Verpackungsgewichte nicht bekannt


Für den Fall, dass Ihnen die Gesamtgewichtsangaben Ihrer Verpackungen nicht vorliegen, können Sie diese am besten über die in Verkehr gebrachten Stückzahlen der einzelnen Verpackungsarten und -größen kalkulieren. Hierfür gibt es zwei Wege:

Zum einen können Sie mittels des Gewichts einer selbst verwogenen Verpackung hochrechnen, welches Gewicht sich hieraus für die Gesamtheit Ihrer Verpackungen gibt. Alternativ ziehen Sie eine Berechnungshilfe heran, wie sie Lizenzero bereitstellt. Sie übernimmt das Hochrechnen für Sie, indem Sie hier einfach die Stückzahlen der verwendeten Verpackungen angeben und sich mit einem Klick die entsprechenden Standard-Gewichtsangaben errechnen lassen.

Tipp


Gemäß Verpackungsgesetz sind Sie verpflichtet, Ihre Verpackungsmengen immer für ein Jahr im Voraus bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu melden sowie beim dualen System zu lizenzieren. Eine berechtigte Frage angesichts dieser Forderung bezieht sich auf Schwankungen, die über den Jahresverlauf eintreten, und wie diese abgebildet werden können.
Bei der Übermittlung der Verpackungsmengen vor Jahresbeginn handelt es sich lediglich um eine Vorausschätzung für das folgende Jahr, für die Sie sich an den Verkaufszahlen des Vorjahres orientieren sollten. Nach Ablauf des Jahres müssen Sie diese Angabe dann noch einmal mit den tatsächlich in Umlauf gebrachten Mengen an in Verkehr gebrachten Verpackungen abgleichen. Den Finalwert geben Sie als Jahresabschluss-Mengenmeldung sowohl an Ihr duales System als auch die Zentrale Stelle weiter. 
Um zudem beispielsweise eine große Nachzahlung am Ende des Jahres zu vermeiden, stellen einige duale Systeme (so auch Lizenzero) die Option zur Verfügung, unterjährige Mengenanpassungen vorzunehmen.


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