Verpackungsgesetz 2019: Das ändert sich für Unternehmen

10.01.2019 09:59

Neues Jahr, neue Gesetzgebung. Zahlreiche Rechtsprechungen treten zum Jahreswechsel in Kraft – so auch das neue Verpackungsgesetz (VerpackG). Es ist seit dem 1. Januar 2019 gültig und löst die bislang geltende Verpackungsverordnung ab.


Es betrifft alle Händler und Hersteller, die Verkaufsverpackungen mit Ware befüllen und in Verkehr bringen und verpflichtet sie u. a. zur „Lizenzierung“ ihrer Verpackungsmengen bei einem dualen System. 



Das ändert sich mit dem Verpackungsgesetz:

  • Einrichtung der Zentralen Stelle Verpackungsregister samt neuer Pflichten
  • Erhöhung der Recyclingquoten


Die Zielsetzung des neuen Gesetzes ist zweigeteilt:

  1. Bessere Kontrolle über die lizenzierungspflichtigen Händler/Hersteller. Zu diesem Zweck hat das Gesetz die neue Kontrollinstanz Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geschaffen, bei der alle Informationen zusammenlaufen. Sie führt zwei neue Pflichten ein: So muss man sich als Inverkehrbringer von Verpackungen seit dem 1. Januar 2019 über die Registerdatenbank LUCID bei der ZSVR registrieren und dort seine Verpackungsmengen sowie sein duales System melden. Diese Angaben gleicht die ZSVR mit Datenmeldungen der dualen Systeme ab. Zusätzlich generiert die Zentrale Stelle aus diesen Angaben ab Januar ein öffentlich einsehbares Register, das zusätzlich zur Kontrolle durch die ZSVR selbst auch eine Kontrolloption für den Wettbewerb darstellt und zu Abmahnungen führen kann.
  2. Hinweis: Nichtbeachtungen des Gesetzes können mit Geldbußen von bis zu 200.000 EUR sowie Verkaufsverboten geahndet werden.
  3. Erreichung höherer Recyclingquoten für VerpackungsabfälleDie Recyclingquoten steigen mit dem Gesetz in zwei Stufen bis 2022. Die Erhöhungen sind mitunter beträchtlich: So steigen die Vorgaben für Papier, Pappe, Karton von aktuell 70 auf 90 Prozent, bei Kunststoffen handelt es sich sogar um einen Quotenanstieg um 27 Prozent (von 36 auf 63 Prozent).

Das sollten betroffene Unternehmen jetzt tun:


Da das Gesetz bereits in Kraft ist, raten wir all jenen, die ihre Verpackungen noch nicht ordnungsgemäß lizenzieren, dies zeitnah nachzuholen:

Schritt 1: Registrierung


Betroffene Händler/Hersteller müssen sich unter Angabe ihrer relevanten Unternehmensdaten (Firmierung, E-Mail-Adresse, vertretungsberechtigte Person etc.) über die Registerdatenbank LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren.

Schritt 2: Beteiligung


Im zweiten Schritt muss die voraussichtlich in einem Jahr in Verkehr gebrachte Verpackungsmenge per „Lizenzentgelt“ bei einem dualen System beteiligt werden – schnell und unkompliziert dank Berechnungshilfe der individuellen Verpackungsmenge geht das beispielsweise über unseren Partner-Onlineshop für Verpackungslizenzierung „Lizenzero“. 

Hinweis: Während des Lizenzierungsvorgangs muss auch die von der Zentralen Stelle vergebene Registrierungsnummer beim dualen System hinterlegt werden. 


Schritt 3: Datenmeldung


Abschließend geht es noch einmal zurück zur Zentralen Stelle, der über LUCID der Name des dualen Systems und die dort gemeldete Verpackungsmenge durchgegeben werden muss – fertig!


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